POWER TREND GmbH
Qualifizierung mit Zukunft
 

Förderungsmöglichkeiten für Ihre Weiterbildung

Fördermöglichkeiten für Arbeitsuchende
Sollten Sie arbeitssuchend sein, können Sie finanzielle Förderung u. a. bei folgenden Kostenträgern beantragen: Agentur für Arbeit oder Jobcenter, Bildungsgutschein


Nach der Bundeswehr

Fragen Sie Ihren Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

Fördermöglichkeiten für Berufstätige
Auch Berufstätige können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Förderungsanträge können Sie u. a. bei folgenden Kostenträgern stellen:

  • Agentur für Arbeit
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • regionale Programme (z. B. Förderprogramme der Bundesländer)
  • steuerliche Förderung


Förderung für Arbeitgeber
Digitale Transformation, Fachkräftemangel, steigender Wettbewerb: Betriebliche Weiterbildung wird zu einem immer zentraleren Faktor für den Unternehmenserfolg. Die positiven Effekte reichen von erhöhter Produktivität und Innovation bis zur Stärkung der Bildung und Arbeitszufriedenheit. Die Weiterbildung von Beschäftigten ist also eine Investition, die sich für Sie lohnt – zumal sie vom Staat gezielt gefördert wird!
Qualifizierungschancengesetz
Wie hoch ist die Förderung?
Der Staat übernimmt je nach Betriebsgröße zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten. Unabhängig davon kann der Zuschuss bei älteren und schwerbehinderten Menschen bis zu 100 % betragen. Die Lohnkosten während der Weiterbildung werden mit 25 % bis 75 % je nach Betriebsgröße bezuschusst.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden „ganz normale“ Berufstätige, die in Absprache mit ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten, um ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu erneuern und zu erweitern. Dabei geht es darum, ihre aktuelle Position vor dem Hintergrund des strukturellen und digitalen Wandels zu festigen oder auch Berufswechsel und Weiterentwicklungen innerhalb des Unternehmens zu ermöglichen. Die letzte vergleichbare Weiterbildung oder ursprüngliche Ausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
Informationen zu den konkreten individuellen Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie über den Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit.


Förderung für Rehabilitanden
Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation erhalten Sie maßgeschneiderte Unterstützung, wenn Sie aufgrund von gesundheitlichen Vorfällen und Einschränkungen Hilfe benötigen. Das Ziel dabei ist es, Betroffenen den (Wieder-)-Einstieg in die Berufstätigkeit zu ermöglichen.
Die Fördermöglichkeiten hängen dabei von Ihrer individuellen Situation und Ihren konkreten Zielen ab.

  • Der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben
  • Berufliche Veränderung

Was wird gefördert?
Eine berufliche Rehabilitation umfasst die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA). Dazu gehören insbesondere:
Berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung bzw. Weiterbildung
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten werden je nach individuellem Fall von folgenden Trägern übernommen:

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft 
  • Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung (DRV)
  • Agentur für Arbeit oder Jobcenter